Öffnungszeiten 

Termine nur nach Vereinbarung

Montag: 08:00 Uhr – 11:00 Uhr und 12:15 Uhr – 14:00 Uhr

Dienstag*: 08:00 Uhr – 11:00 Uhr und 12:15 Uhr – 14:00 Uhr

*: Alle 4 Wochen Spätsprechstunde 12:15 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwoch : Lasersprechstunde 08:00 Uhr – 10:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr – 11:00 Uhr und 12:15 Uhr – 14:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr – 11:00 Uhr

Privat Patienten und Selbstzahler täglich nach Vereinbarung

Offene Sprechstunde 
(Mo-Do): 11:00Uhr-12:15Uhr

Wir sind vorwiegend eine Terminpraxis
Das bedeutet, dass wir für unsere Behandlungen Termine vorwiegend während unserer Öffnungszeiten vergeben – für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen, als auch Privatversicherte und Selbstzahler.
Terminpatienten haben vorrang und werden vorrangig zeitlich nach Reihenfolge ihres vereinbarten Termins behandelt. Nur so können wir gewährleisten, dass sich längere Wartezeiten am Tag der Behandlung weitestgehend vermeiden lassen.


Zudem bieten wir für gesetzlich versicherte Patienten, aber auch für  Privatpatienten und Selbstzahler spezialisierte Sprechstunden an, vor allem Glaukom-, Glaukomverdacht- und Netzhaut-Sprechstunden, sowie Selbstzahlersprechstunden (inkl. Führerscheingutachten etc.) an.


Bei Untersuchung von Kindern (zwischen 3 und 10 Lebensjahren)
kann es aber notwendig sein, die Untersuchung in mehrere Termine auszuteilen. Gegebenenfalls ist eine Weiterbehandlung und Therapie extern notwendig, da wir zum Beispiel keine Abteilung für Orthoptik (Sehschule) unterhalten. Dadurch kann bei uns u.a. keine Schiel- oder Amblyopiebehandlung durchgeführt werden.


Ihre Wartezeit in der Praxis:
Wir sind eine Arztpraxis. Wie bei jeder Arztpraxis lässt sich die Dauer ihrer Behandlung nicht immer exakt voraus planen. Manchmal sind auch zeitaufwendigere Untersuchungen notwendig oder es müssen Notfälle zwischengeschoben werden.
Planen sie deshalb sicherheitshalber immer etwas Zeit ein!
Für manche Termine müssen Ihre Augen medikamenös weitgestellt werden (zum Beispiel Fundusuntersuchung bei Diabetes, AMD). Denken Sie daran: Sie sind danach nicht mehr selber fahrtüchtig und können auch keine schweren Maschinen mehr bedienen.

Zwischengeschobene Termine

Manchmal ist es notwendig, dass wir sie für eine besondere Untersuchung noch einmal einbestellen und zwischen die anderen Termine schieben müssen. Leider lässt sich auch in diesem Fall eine Wartezeit nicht immer vermeiden.
Wir bemühen uns aber, ihre Wartezeit so kurz wie möglich zuhalten.

Arztvorstellung und Termine nach dem Termin-Sevice und Versorgungsgesetz (TSVG)
Folgen aus dem TSVG für sie als Patient

Um die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, haben wir unsere Sprechstunde umgestellen müssen. Dazu musste unsere Terminsprechstunde zeitlich eingeschränkt werden. Nur so lässt sich eine gewisse Planbarkeit auch für Sie erhalten.

Offene Sprechstunde
Seit dem 02.09.2019 sind wir gesetzlich verpflichtet eine offene Sprechstunde anzubieten (TSVG). Wir kommen dieser Pflicht gerne nach.
Da sich die offene Sprechstunde nicht planen lässt müssen Patienten in der Offenen Sprechstunde leider öfters mit längerer Wartezeit rechnen. Auch ist gegebenenfalls eine erneute Wiedervorstellung mit Termin für eine weitere Diagnostik erforderlich.


Unser Terminvorlauf für gesetzlich versicherte Patienten ist daher weiter in die Zukunft gerückt.
Wir hoffen trotzdem, unsere chronisch kranken Patienten, die einer regelmäßigen Kontrolle bedürfen, weiterhin optimal versorgen zu können.